Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), herausgegeben von den Heilpraktikerverbänden 1985, Neuauflage 01.01.2002, in Euro berechnet.
Immer mehr Krankenkassen sind mittlerweile bereit einen Teilbetrag von Aufwendungen, die durch alternative Heilverfahren entstanden sind, zu erstatten.
Bei Privatkrankenkassen oder Zusatzversicherungen, entnehmen Sie ihren Vertragsunterlagen (möglichst vor der Behandlung), inwieweit und in welcher Höhe erstattet wird.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass viele Privatkrankenkassen unterschiedliche Tarife haben.
Auch Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse erstatten möglicherweise nicht den gesamten Betrag der Aufwendungen aus alternativen Heilverfahren.
Sollte ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten (was Sie ihren Vertragsunterlagen entnehmen können), kann es sein, dass Sie einen (in der Regel zumutbaren) Betrag selbst zuzahlen müssen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht der gesamte Rechnungsbetrag erstattet wird. Bitte prüfen Sie ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft), ob die vorgesehene Behandlung anerkannt wird, und falls dies der Fall ist, in welcher Höhe erstattet wird.
Ich übernehme daher für eine Kostenübernahme durch Versicherungen oder Erstattungsstellen (= Krankenkassen) keine Garantie.